Allgemeine Geschäfts-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen für Kunden von taxidi.com, nachfolgend „TAXIDI“ genannt
1.) Zustandekommen des Vertrages
1.1 Mit der Anfrage gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot an TAXIDI zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Kunde ist an seinen Antrag zwei Wochen gebunden.
1.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch TAXIDI zustande.
2.) Vertragsgegenstand
2.1 Der Kunde und TAXIDI schließen einen Beherbergungsvertrag über die Bereitstellung von Unterkunft (und Verpflegung) einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen, die TAXIDI im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für den Kunden beim Hotel reserviert und/oder bucht. Durch den Vertrag verpflichtet sich TAXIDI, die Zimmer anschließend im eigenen Namen zu buchen und dem Kunden zur Verfügung zu stellen. TAXIDI ist berechtigt, diese Zimmer aus einem bestehenden Kontingent zu vergeben.
2.2 Zweck dieses Vertrages ist ausschließlich die Bereitstellung von Zimmern für die Teilnahme des Kunden an Messen. Die Nachfrage nach Hotelzimmern übersteigt das Angebot an Hotelzimmern während der Messen. Daher ist nicht der einzelne Beherbergungsbetrieb Gegenstand des Vertrages, sondern die Entfernung zum Messegelände und die Qualitätsmerkmale des Hotels.
2.3 Die Abrechnung der Leistungen, die TAXIDI bei der Durchführung solcher Reservierungen/Buchungen für den Kunden erbringt, erfolgt ausschließlich durch oder über TAXIDI. Die Leistung von TAXIDI wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn eine Kaution in Höhe von 100 % des Gesamtpreises hinterlegt wird. Erst wenn die Anzahlung in voller Höhe geleistet ist, bucht TAXIDI die Leistung verbindlich bei dem Leistungserbringer.
2.4 Änderungen oder Abweichungen, die den vereinbarten Vertragsgegenstand in der Unterkunft betreffen, sind zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss notwendig werden und TAXIDI nicht gegen Treu und Glauben verstoßen hat. Dies setzt voraus, dass die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und die gebuchten Leistungen in ihrer Gesamtheit nicht beeinträchtigen. TAXIDI ist daher aus folgenden Gründen berechtigt, den Kunden in einem gleich- oder höherwertigen Beherbergungsbetrieb unterzubringen. Die Akzeptanz des Kunden für den Ersatzbeherbergungsbetrieb ist obligatorisch, wenn –
- der Beherbergungsbetrieb die Bereitstellung der Zimmer rechtswidrig verweigert sich die Bonität des Beherbergungsbetriebes nach Vertragsabschluss verschlechtert hat oder ein Konkurs droht.
- der Beherbergungsbetrieb den Betrieb schließt oder aufgibt.
- der Betreiber des Beherbergungsbetriebes wechselt.
- eine notwendige schriftliche oder mündliche Kontaktaufnahme mit dem Beherbergungsbetrieb, z.B. zum Vertragsabschluss oder zur Übermittlung der Teilnehmerliste, mindestens 6 Tage lang nicht möglich ist oder
ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, der es TAXIDI erschwert oder unmöglich macht, die geschuldete Leistung gegenüber dem Kunden mangelfrei zu erbringen. Die Mehrkosten für das Ersatzhotel gehen zu Lasten von TAXIDI. Das Hotel gilt als gleichwertig, wenn die Entfernung zum Messegelände mit einer Abweichung von 12 km (kürzeste Entfernung mit dem Auto) gleich ist und die Unterkünfte von gleicher Qualität sind. TAXIDI ist berechtigt, eine Teilleistung zu erbringen. Der Kunde nimmt dies als vertragsgemäße Leistung an. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt, wenn die geänderten Leistungen mangelhaft sein sollten. Im Falle einer Leistungsänderung oder -abweichung wird TAXIDI den Kunden unverzüglich informieren. Im Falle der Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten oder die Unterbringung in einem mindestens gleichwertigen Haus zu verlangen, wenn TAXIDI in der Lage ist, ein solches Hotel ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von TAXIDI über die Leistungsänderung geltend zu machen.
2.5 Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der von TAXIDI bestätigten verbindlichen Buchung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der Leistung betreffen, bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrift- oder Textformerfordernisses für Änderungen und Ergänzungen. Für solche Leistungen, die der Kunde direkt mit dem Hotel vereinbart, übernimmt TAXIDI keine Haftung.
3.) Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugsfall
3.1 Die zwischen TAXIDI und dem Kunden vereinbarten und von TAXIDI berechneten Preise sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Sie umfassen nur die vertraglich vereinbarten Leistungen (Übernachtung, Frühstück etc.). Das TAXIDI zustehende Entgelt für zusätzliche Leistungen (z.B. Parken, Service, Verpflegung, Transfer etc.) ist gesondert zu berechnen. Die im Endpreis enthaltene Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Diese Regelung gilt nicht, wenn eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die in der von TAXIDI bestätigten verbindlichen Buchung festgelegten Abschlagszahlungen sind vom Kunden bei Fälligkeit zu zahlen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Rechnungsbetrag spätestens am Tag des Fristablaufs bei TAXIDI gutgeschrieben ist.
Ist also an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu erbringen und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder auf einen Samstag, so tritt an die Stelle dieses Tages nicht der nächste Werktag. Die Abschlagszahlungen sind im Voraus zu entrichten und gelten als Sicherheitsleistung. Zur Sicherung etwaiger Schadensersatzansprüche behält sich TAXIDI das Recht vor, vom Kunden eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 % des Gesamtbetrages der Buchung zu verlangen. Im Einzelfall kann zwischen TAXIDI und dem Kunden eine Sicherheitsleistung vereinbart werden, die 150 % des Gesamtbetrages der Buchung übersteigt. TAXIDI behält sich das Recht vor, die Zahlung per Kreditkarte im Einzelfall abzulehnen. Nach Inanspruchnahme der Leistung hat TAXIDI eine Endabrechnung zu erstellen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung an TAXIDI zu zahlen.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, direkt nach einer Buchung eine 100%ige Garantie/Sicherheitszahlung zu leisten. Sind mehrere Zahlungstermine und mehrere Teilbeträge angegeben, gewährt TAXIDI einen Zahlungsaufschub bis zu den mitgeteilten Terminen für den Eingang der Zahlungen auf dem Konto. TAXIDI kann jederzeit und nach eigenem Ermessen die Stundung aufheben. Der gesamte Buchungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Kunde in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Bonitätsindex sinkt oder der Antrag auf eine Kreditversicherung für die Forderung von TAXIDI gegenüber dem Kunden abgelehnt wird. Ist der Kunde mit der Begleichung einer vereinbarten Teilzahlung oder einer sonstigen vereinbarten Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist TAXIDI auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine individuell vereinbarte Stornogebühr zu verlangen. Diese Gebühr beträgt jedoch mindestens 25% des Gesamtbetrages der Buchung.
3.3 TAXIDI ist berechtigt, jede Zahlung des Kunden mit sämtlichen offenen Forderungen zu verrechnen.
3.4 Verlangt TAXIDI Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist dieser unter Berücksichtigung der üblichen Ersparnisse und der üblichen Verdienstmöglichkeiten aus der anderweitigen Verwendung der gebuchten Dienste und Leistungen zu bemessen. Stattdessen ist TAXIDI berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz gemäß 6.) zu verlangen.
4.) Preisänderungen
4.1 Erhöht sich der allgemeine Preis für die von TAXIDI erbrachten Leistungen, so kann der vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden. Bei Verträgen mit Verbrauchern ist dies nicht möglich, wenn sich der Preis innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erhöht.
4.2 TAXIDI ist berechtigt, die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise zu ändern, wenn sich die Unterkunftskosten durch das Hotel, bei dem TAXIDI für den Kunden gebucht hat, erhöhen. Die Preise können in dem Umfang geändert werden, in dem sich die Erhöhung der Unterkunftskosten auf die Zahl der gebuchten Zimmer auswirkt. Bei Verträgen mit Verbrauchern ist dies nicht möglich, wenn die Kostenerhöhung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss eintritt.
4.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung wird der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden der Änderung informiert. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% pro Kalenderjahr ist der Kunde berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Unterbringung in einem gleichwertigen Hotel zu verlangen, wenn TAXIDI in der Lage ist, ein solches Hotel ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat seine Rechte unverzüglich nach der Erklärung von TAXIDI über die Preisänderung schriftlich geltend zu machen.
4.4. TAXIDI ist berechtigt, die Preise für die in der Buchungsbestätigung angebotenen und vereinbarten Zusatzleistungen wie folgt zu ändern, wenn sich die Beförderungskosten oder besondere Abgaben wie Flughafen- oder Hafengebühren erhöhen sollten: Erhöhen sich die bei Vertragsschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffpreise, so ist TAXIDI berechtigt, den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung zu erhöhen:
a) Im Falle einer Erhöhung des Sitzplatzpreises ist TAXIDI berechtigt, dem Kunden den übersteigenden Betrag in Rechnung zu stellen. b) In anderen Fällen kann ein Transportunternehmen die zusätzlichen Transportkosten eines Transportfahrzeuges durch die Anzahl der Sitzplätze teilen. TAXIDI ist berechtigt, den Kunden mit einer solchen Erhöhung des Sitzplatzpreises zu belasten. Werden die bei Vertragsschluss bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber TAXIDI erhöht, so ist TAXIDI berechtigt, den Reisepreis in dem Umfang zu erhöhen, in dem sich die Kosten für TAXIDI erhöhen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Vertragsschluss kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich der Preis für TAXIDI erhöht hat. Dies ist unter der Voraussetzung möglich, dass die Kostenerhöhung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss eingetreten ist und dass die Umstände, die zur Preiserhöhung geführt haben, zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten und für TAXIDI nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Preisänderung wird TAXIDI den Kunden unverzüglich informieren. Eine Preis
eine Preiserhöhung nach dem 20. Tag vor dem Anreisedatum ist nicht möglich. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% pro Kalenderjahr ist der Kunde berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Unterbringung in einem gleichwertigen Hotel zu verlangen, wenn TAXIDI in der Lage ist, ein solches Hotel ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von TAXIDI schriftlich geltend zu machen.
4.5 TAXIDI ist berechtigt, den Kunden mit inflationsbedingten Preisänderungen nur dann zu belasten, wenn innerhalb der Zeit nach Abschluss des Reisevertrages und Beginn der Zusatzleistung eine Geldentwertung von mehr als 20% eintreten sollte. Als Maßstab gilt der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes in England, Vereinigtes Königreich.
4.6 TAXIDI ist berechtigt, Preisänderungen aufgrund von Steueränderungen (z.B. Änderung der Mehrwertsteuer, Kulturförderabgabe usw.) dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5.) Kündigung
5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Buchung zu stornieren oder von der Buchung zurückzutreten, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Verweigert der Kunde die Annahme der Leistung oder zahlt er den vereinbarten Unterkunftspreis nicht, so ist TAXIDI berechtigt, den vollen Unterkunftspreis oder einen pauschalen Schadenersatz gemäß 6.) zu verlangen.
5.2 TAXIDI kann vor der Anreise des Kunden für den gebuchten Zeitraum ohne Einhaltung einer Frist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Leistung aus Gründen höherer Gewalt (Brand, Sturm, Streik etc.) oder aus Gründen, die weder TAXIDI noch das Hotel zu vertreten haben, unmöglich wird. In diesen Fällen behält sich TAXIDI das Recht vor, dem Kunden eine gleichwertige Hotelunterkunft anzubieten, wenn TAXIDI in der Lage ist, ein solches Hotel aus seinem Angebot ohne zusätzliche Kosten für den Kunden anzubieten.
5.3 Der Kunde und TAXIDI behalten sich das Recht vor, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund in Ausnahmefällen fristlos zu kündigen.
5.4 Wichtige Gründe, die eine außerordentliche fristlose Kündigung des Vertrages rechtfertigen, sind nur solche, deren unmittelbare Ursachen bei den Vertragspartnern liegen und / oder in persönlicher oder sachlicher Hinsicht so schwerwiegend sind, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ein Festhalten am Vertrag oder dessen Fortsetzung nicht zugemutet werden kann. Die für solche Fälle von Gesetz und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätze sind entsprechend anzuwenden. Gründe, die allein im betrieblichen oder funktionalen Bereich einer Partei liegen, insbesondere wenn eine Partei aus persönlichen oder betrieblichen Gründen verhindert ist, begründen keinen außerordentlichen Kündigungsgrund.
6.) Pauschalierter Schadenersatz
6.1. Unter den in 3.2 und 5.1 genannten Voraussetzungen ist TAXIDI berechtigt, vom Kunden einen pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. Diese Schadensersatzpauschale beträgt mindestens 25% des Gesamtbetrages, jedoch ist TAXIDI berechtigt, einen höheren Schaden als die Pauschale nachzuweisen und den tatsächlichen Betrag zu verlangen. Der Kunde hat seinerseits das Recht, nachzuweisen, dass ein Schaden entweder nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
7.) Haftung, Mängel, Schadensersatzansprüche
7.1 TAXIDI kann nicht haftbar gemacht werden. Dieser Haftungsausschluß, für die Haftung wegen Vorsatzes, gilt nicht, wenn ein Schaden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von TAXIDI oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Wenn grob fahrlässig ein Schaden durch TAXIDI oder durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, für die Haftung wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (Kardinalpflichten), soweit TAXIDI eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Soweit der Kunde den Vertrag mit TAXIDI für sich und/oder Dritte (z.B. Mitarbeiter oder Angehörige seines Betriebes) abschließt, hat er TAXIDI spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetag (1. Tag der Buchung/Reservierung) eine Liste mit allen Namen der Personen (Namensliste) zu übergeben, für die die von TAXIDI vorgenommenen Buchungen/Reservierungen bei dem Hotelbetrieb gelten sollen. Gibt der Kunde die Namensliste später als 4 Wochen vor dem Anreisetag (1. Tag der Buchung/Reservierung) ab, ist TAXIDI verpflichtet, die Namensliste innerhalb von 3 Werktagen an das Hotel zu liefern.
Wird diese Liste nicht rechtzeitig zugestellt und nimmt das Hotel infolgedessen keine oder falsche Buchungen/Reservierungen vor, so entfällt jede Haftung von TAXIDI gegenüber dem Kunden, ohne dass dadurch die vereinbarte Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber TAXIDI berührt wird.
7.3 Reklamationen und sonstige Beanstandungen des Kunden sind TAXIDI – unter Hinweis auf den Hotelbetrieb – unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls entfallen alle etwaigen Gewährleistungsansprüche, die dem Kunden grundsätzlich zustehen könnten.
7.4 TAXIDI wird sich bemühen, bei einem Mangel des gebuchten Zimmers eine angemessene Herabsetzung der Vergütung durch den Hotelbetrieb zu erreichen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Minderung des Entgelts, es sei denn, der Mangel wurde vom Hotelbetrieb oder von TAXIDI arglistig verschwiegen.
8.) Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand
8.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und/oder der Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Beherbergungsvertrages und/oder der Vertragsbedingungen zur Folge.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag und/oder dem Beherbergungsvertrag mit natürlichen oder juristischen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in England haben, sowie mit natürlichen oder juristischen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort. Gleiches gilt für einen Kunden, der Kaufmann im Sinne des britischen Handelsgesetzbuches ist. 5 TAXIDI ist berechtigt, den Kunden auch an einem anderen Ort als dem gewöhnlichen Gerichtsstand zu verklagen oder zu belangen.
8.3 Auf Verfahren über den Beratungsvertrag und den Beherbergungsvertrag findet das britische Recht Anwendung.
8.4 Die englische Version dieser Bedingungen ist eine Übersetzung, die auf der englischen Originalversion basiert. Im Falle von Streitigkeiten über den Inhalt oder die Auslegung dieser Bedingungen oder bei Unstimmigkeiten oder Abweichungen zwischen der englischen Version und der englischen Version dieser Bedingungen gilt ausschließlich die englische Version und ist bindend.
Gültig ab: September 2022